Wege zur Hauptamtlichkeit

Aktuell machen die schlechten Rahmenbedingungen bei Photovoltaik und Wind eine verlässliche Planung schwierig und der Einstieg in neue Geschäftsfelder birgt Unsicherheiten. Der Weg zur Hauptamtlichkeit erfordert deshalb die Bereitschaft, Risiken einzugehen. Sind Vorstand und Aufsichtsrat bereit, Risikokapital zu akquirieren und vertreten sie dies aktiv gegenüber den Mitgliedern? Sind die Mitglieder einverstanden, dass die Genossenschaft in qualifizierte bezahlte Kräfte investiert und für das Wachstum die Dividende geschmälert wird? Unabdingbar ist ein durchdachter Geschäftsplan mit einer Risikoanalyse, der die geplanten Erlöse für die Energiegenossenschaft realistisch darstellt.

Modelle für bezahlte Beschäftigung in Energiegenossenschaften sind:

  • Teilzeitkraft für die Verwaltung, z.B. als Minijob: Dies entlastet den Vorstand und gibt ihm mehr Raum für die operative Tätigkeit.
  • Internes Provisionsmodell: Vergütet wird z. B. die Projektentwicklung (mit einem bestimmten Prozentsatz am Gesamtvolumen), die Werbung von Stromkunden usw. 
  • Die Gründung von 100-Prozent-Servicetöchtern als GmbH, die mit festangestellten Kräften z. B. neue Projekte entwickeln oder Dienstleistungen übernehmen. Die Genossenschaft muss so keinen Anlaufverlust durch die Vorfinanzierung tragen und die Dividende ist nicht gefährdet.
  • Das Modell „Personal teilen“, z. B. in einer Dachgenossenschaft wie der Bürgerwerke eG. Diese erbringt Dienstleistungen für die einzelnen Mitgliedsgenossenschaften.

Weitere Wege der Vorfinanzierung bezahlter Kräften sind:

  • Mitglieder investieren in Risikokapital
  • Kredite bei regionalen oder überregionalen (genossenschaftlichen) Banken
  • Querfinanzierungen durch Projektentwickler, Stadtwerke, die Kommune 

Das Vorhaben „bezahlte professionelle Strukturen“ ist ein wichtiger Weg, um künftig aktiv die Energiewende in Bürgerhand mitzugestalten. Einige Energiegenossenschaften sind ihn bereits gegangen.  

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